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MiLoG, Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns



Liebe Speditionskollege, sehr geehrte Kunden,

erst nach einer klaren Stellungsnahme des Tschechischen Ministerium für Verkehr und
Äusserung von Cesmad Bohemia (Verbund der Tsch. Fuhrunternehmer) werden wir
auf die MiLoG-Anforderungen reagieren. Bis dato bestätigen wir keine Erklärungen.
Bitte um Verständnis.

Die gewünschte Belohnung 8,50 pro Stunde ist doppel so hoch als ein Durchschnittlohn in Tschechien und sogar viermal so hoch, als tschechischer Midestlohn.

Es ist nicht möglich, dass die Tschechische Fuhrunternehmen oder Spediteure diese Konditionen akzeptieren, ohne dass man über einer entsprechenden Frachtratenerhöhung handelt. 
Jaroslav Bilek

Ergänzung 12.01.2015, eine Mitteilung von SSL Prag (ein Zitat von M+M)

 das deutsche Mindestlohngesetz gilt für alle Unternehmer, unabhängig aus welchem Land sie kommen.
 Der Mindestlohn muss für Fahrer bezahlt werden, die mit Schwerpunkt in Deutschland arbeiten. Was das genau bedeutet, steht leider noch nicht zu 100% fest. Wir gehen vom heutigen Stand davon aus, dass dies heißt, dass der Fahrer im Monat mehr als 50% in Deutschland arbeitet. Der deutsche Mindestlohn muss dann auch nur für die tatsächlich in Deutschland verbrachte Arbeitszeit gezahlt werden. Zur Information: Der deutsche Mindestlohn muss nicht für Transitfahrten durch Deutschland bezahlt werden.